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Verhalten in Kulturstätten
So machst du es richtig!

Verhalten in Kulturstätten

Liebe Besucherinnen und Besucher,

um deinen Aufenthalt in unseren Kulturstätten so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir dich, folgende Verhaltensregeln zu beachten. 

Landesmuseum für Jagd und Fischerei Schloss Wolfsthurn

Ticket kaufen: Bitte kaufen ein Ticket für deinen Besuch.
Ruhiges Verhalten: Bitte verhalte dich ruhig aus Respekt vor anderen Besuchern.
Nicht berühren: Bitte berühre keine Ausstellungsstücke, außer an den interaktiven Stationen.
Fotos ohne Blitz: Fotografieren ist erlaubt, jedoch ohne Blitz. Der Wandteppich in den Prunkräumen darf nicht fotografiert werden.
Öffnungszeiten einhalten: Bitte beachte die Öffnungszeiten und verlasse das Museum um 17:00 Uhr.
Hunde: Hunde dürfen leider nicht ins Museum.
Rauchen: Im Museum darf nicht geraucht werden.
Innenhof: Der Innenhof gehört zum privaten Bereich des Schlosses und darf nicht betreten werden.
Essen: In der Ausstellung darf nicht gegessen werden. Dafür können gerne die Tische vor dem Eingangsbereich genutzt werden.
Anweisungen des Personals: Bitte befolge die Anweisungen des Personals.
Nicht laufen: Im Museum sollte nicht gelaufen werden, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.
Gehstöcke an der Kasse lassen: Gehstöcke, die nicht zum Gehen benötigt werden, bitte zum Schutz der historischen Böden an der Kasse lassen.
Keine lauten Gespräche: Unterhalten dich in einer ruhigen Lautstärke.
Kinder beaufsichtigen: Kinder sollten stets von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.
Interaktive Stationen: Bitte hinterlasse die interaktiven Stationen so, dass die nächsten Besucher sie ebenfalls nutzen können. Behandle die Felle vorsichtig und lege die Geweihe nach dem Spielen beim Geweih-Spiel wieder ordentlich auf die Tische zurück.
Regenschirme: Nasse Regenschirme sollen während des Besuchs bitte im Eingangsbereich bzw. der Kassa belassen werden.

Vielen Dank für dein Verständnis und deine Mithilfe!
Dein Team von Schloss Wolfsthurn

 


 

Landesmuseum Bergbau Ridnaun 

Was es im Landesmuseum für Bergbau in Ridnaun zu beachten gibt, findest du hier!


ZOLLBESTIMMUNGEN

Gut zu wissen!

Eine Vielzahl von Produkten erfordert eine Zolldeklaration oder ist möglicherweise nicht gestattet, in das Land Italien ein- oder auszuführen. Daher ist es ratsam, im Voraus die Liste der zugelassenen Produkte zu überprüfen, um unangenehme Überraschungen an Flughäfen oder Grenzübergängen zu vermeiden. Informationen über aktuelle Exportregelungen sowie hilfreiche Reisetipps sind auf der Webseite der Zoll- und Monopolagentur verfügbar.

Kodex der Kultur-und Landschaftsgüter
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Gesetzliche Bestimmungen